Weisheitszähne

Die Entnahme von Zähnen und die Entfernung von Wurzelspitzen (die sogenannte Wurzelspitzresektion) gehören zu unseren Arbeitsschwerpunkten im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie. Dazu gehört auch die Entfernung von Weisheitszähnen.

Als Weisheitszähne werden die hintersten Zähne im Ober- und Unterkiefer bezeichnet. Sie müssen nicht in jedem Fall entfernt werden, sondern nur dann, wenn im Kiefer kein ausreichender Platz für sie vorhanden ist oder wenn sie sich nach ihrem vollständigen Durchbruch in die Mundhöhle – der in Regel zwischen dem 18. und 30. Lebensjahr erfolgt – in einer fehlerhaften Position befinden.

Die Entfernung der Weisheitszähne (die sogenannte Extraktion) kann auf zwei Arten erfolgen. Sind die Weisheitszähne bereits in die Mundhöhle durchgebrochen, können sie wie jeder andere Zahn auch extrahiert werden. Sind die Weisheitszähne dagegen noch ganz oder teilweise im Kieferknochen eingeschlossen, müssen sie operativ entfernt werden.

Bei dieser Operation handelt es sich um einen kleinen chirurgischen Eingriff, der umso einfacher und komplikationsloser ist, je jünger der Patient ist. Mit steigendem Alter des Patienten wird die operative Entfernung der Weisheitszähne dagegen schwieriger. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig feststellen zu lassen, ob eine operative Entfernung der Weisheitszähne erforderlich ist – und sie gegebenenfalls möglichst rasch vornehmen zu lassen.

In der erfolgreichen Extraktion von Zähnen und Wurzelspitzenresektionen besitzen wir eine lange Erfahrung – und verfügen zudem über die modernsten technischen Einrichtungen, die es uns erlauben, den Eingriff bestmöglich vorzubereiten und durchzuführen. Mithilfe von 3-D-Scans und 2-D- oder 3D-Röntgenaufnahmen können wir auch besonders kompliziert verlagerte Zähnen gegenüber benachbarten Zähnen, Nerven und Gefässen genauestens abgrenzen. Deshalb können wir die meisten Eingriffe ambulant und unter lediglich lokaler Betäubung durchführen.

Nur in komplizierteren Fällen legen wir dem Patienten eine Behandlung in Vollnarkose nahe. Ein stationärer Aufenthalt zur nachoperativen Überwachung ist nur in einigen sehr wenigen Fällen nötig, etwa dann, wenn der Patient unter einer schweren Allgemeinerkrankung leidet oder Blutverdünner einnimmt. Eine vollständige Nachkontrolle der durchgeführten Eingriffe ist bei uns selbstverständlicher Bestandteil der medizinischen Behandlung.

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